Befahrensregelung für den Nationalpark Wattenmeer gemäß NPNordSBefV
Generalklausel: Die Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen so zu verhalten.
dass die Tierwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
gestört wird (§ 2).
Es sind neue Regeln veröffentlicht worden, die aber für uns Wattenschipper keine gravierenden Änderungen ergeben. Außerhalb der Schutzgebiete kann frei gefahren und geankert werden. Die Grafik kann durch mehrmaliges Anklicken vergrößert werden.
Peter und Christoph 03.05.2023
Fahren im gekennzeichneten Fahrwasser (FW)
Fahren außerhalb des gekennzeichneten FW
Ankern, Trockenfallen
von Bord gehen
Übernachten
Geschwindigkeit unter Motor im FW
außerhalb der Seegaten
Besonderes Schutzgebiet
erlaubt
verboten
verboten
verboten
verboten
12 kn
16 kn
Allgemeines Schutzgebiet
erlaubt
erlaubt solange Wasser zum Fahren vorhanden ist
erlaubt an gekennzeichneten Stellen (siehe untenstehende Karte)
erlaubt in 250 m Umkreis
erlaubt
12 kn
16 kn